- Startseite
- Über BSD
- Aktuelles
- Finanzcheck - BSD
- Versicherungsvergleich
- Stromvergleich
- Girokontenvergleich
- Tagesgeldvergleich
- Festgeldvergleich
- Top Kreditkarte
- Immobilien
- Bauen & Sanieren
- Kreditvergleich
- Krankenkassen
- Pflegeversicherung
- JURA DIREKT
- Photovoltaikangebot
- Plug & Save
- PV - Eigenverbrauch
- e-mobil-center
- sunbrain
- LED Leasing durch BSD
- FAQ - Photovoltaik
- FAQ - Solarthermie
- FAQ - Pellets
- Energiespartipps
- BSD die gute Tat
- BSD-Webinare
- Kooperationspartner
- Kontakt
Das ändert sich ab 01. August für Solarstrom-Erzeuger
Das ändert sich ab 01. August für Solarstrom-Erzeuger
Die Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) hat den Bundesrat passiert. Ab heute dem 01.08.2014 treten damit verschiedene Änderungen für Neuanlagen zur Solarstromerzeugung in Kraft.
Ökostrom-Umlage auf Eigenverbrauch von Solarstrom
Wer ab jetzt selbst erzeugten Solarstrom aus einer neuen Solarstromanlage auch selbst verbrauchen möchte, muss im Grundsatz darauf künftig 40 Prozent der EEG-Umlage entrichten. Der Übergang soll jedoch gleitend erfolgen: Bis Ende 2015 sind 30 Prozent, bis Ende 2016 dann 35 Prozent der jeweils gültigen Ökostrom-Umlage auf die Eigenversorgung mit Solarstrom zu entrichten. Für 2014 sind das rund 1,9 Cent je Kilowattstunde (kWh). Ab 2017 gelten die vollen 40 Prozent - auch für Photovoltaik-Anlagen, die zwischen August 2014 und Dezember 2016 errichtet wurden.
Wichtig: Bagatellgrenze für private Eigenversorger!
Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von maximal zehn Kilowatt - typische Solarstromanlagen auf Eigenheimen - sind und bleiben von der Abgabe ausgenommen. Somit bleibt damit Solarstrom vom Dach eines Einfamilienhauses, der vor Ort verbraucht wird, auch unter dem neuen EEG 2014 von der Ökostrom-Umlage befreit.
Keine "Sonnensteuer" für bestehende Eigenversorgungsanlagen und Solarheizungen
Die rund 1,4 Millionen bestehenden Photovoltaik-Anlagen in Deutschland, die bereits vor dem 1. August 2014 in Betrieb genommen wurden, fallen unter den Bestandsschutz. Auf ihre Betreiber kommen keine Änderungen zu. Haben die Betreiber vor diesem Stichtag bereits Teile ihres Solarstroms selbst verwendet, bleibt dieser Eigenverbrauch auch künftig von der EEG-Umlage befreit. Das gilt auch bei Modernisierungen und Ersatzinvestitionen aufgrund eines technischen Ausfalls.
Wichtig: Die Anlagenleistung darf dadurch um höchstens 30 Prozent gesteigert werden. Solaranlagen zur Wärmeerzeugung fallen nicht unter das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und müssen demnach auch keine Ökostrom-Umlage entrichten. Solarheizungen bleiben weiter abgabenfrei.
Fazit: Somit rechnen sich zukünftige Investitionen auch weiterhin im Bereich der Photovoltaik zur Eigenstrom – Nutzung!
Sonnige Grüße
das BSD - Team