"Staunen ist der erste Schritt zu einer Erkenntnis." Louis Pasteur

Versicherungsschutz für Berufsbetreuer

Donnerstag, 17. November 2022

Ein Berufsbetreuer übt in Deutschland rechtliche Betreuung (§§ 1896 ff. BGB) im Rahmen eines entgeltlichen Gewerbes aus und kümmert sich unter anderem um die Personen- und Vermögenssorge.

Ab 1.1.2023 unterliegen Berufsbetreuer einer Pflichtversicherung. Aus § 23 Betreuungsorganisationsgesetzes (BtOG) ergeben sich die Voraussetzungen für die Berufshaftpflichtversicherung.

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Sonnige Grüße

Ihr BSD Finanz Team