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Versicherungsschutz für Berufsbetreuer
Donnerstag, 17. November 2022
Ein Berufsbetreuer übt in Deutschland rechtliche Betreuung (§§ 1896 ff. BGB) im Rahmen eines entgeltlichen Gewerbes aus und kümmert sich unter anderem um die Personen- und Vermögenssorge.
Ab 1.1.2023 unterliegen Berufsbetreuer einer Pflichtversicherung. Aus § 23 Betreuungsorganisationsgesetzes (BtOG) ergeben sich die Voraussetzungen für die Berufshaftpflichtversicherung.
Sie wünschen mehr Informationen zum Versicherungsschutz für Berufsbetreuer?
Dann senden Sie uns doch ganz einfach eine E-Mail mit Ihrem Anliegen an: info@bsd-finanz.de
Wir kümmern uns gerne um Ihr Anliegen!
Sonnige Grüße
Ihr BSD Finanz Team