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Änderung im Pflegestärkungsgesetz 2015
Folgende Änderungen gibt es im Pflegestärkungsgesetz für das Jahr 2015:
- Verhinderungspflege bis zu 6 Wochen und bis zu max. 2.418 Euro
- Kombinierbarkeit zukünftig von Kurzzeit - und Verhinderungspflege
- Ausweitung der Kurzzeitpflege auf bis zu acht Wochen und einem Betrag von max. 3.224 Euro
- Neue Betreuungs -und Entlastungsangebote für alle Pflegebedürftigen
- Verbesserte Leistungen bei Pflegestrufe 0 (für demenz Erkrankte)
- Zusätzlichze Entlastungsleistungen für vorwiegend körperlich beeinträchtigte Pflegebedürftige Personen
- Neue Wohnformen werden zukünftig besser finanziert
- Zuschüsse für notwendige Umbauten werden erhöht
- Beitragssatzerhöhung um 0,30 auf nun 2,35 Prozent (2,6 Prozent für Kinderlose)
- Pflegeunterstützungsgeld für ein plötzlich auftretendenden Pflegefall innerhalb der Familie
Weiterführende Informationen zum Thema Pflegeversicherung und notwendige Vollmachten finden Sie unter:
http://www.bsd-finanz.de/pflegeversicherung-clever-vorsorgen-dank-bsd
http://www.bsd-finanz.de/jura-direkt-offenburg-ortenau-bundesweit








