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JURA DIREKT - Offenburg - Ortenau - Bundesweit
Warum Vollmachten?
Warum soll ich Vollmachten erstellen lassen?
Jeder, auch junge Menschen, können durch Krankheit oder Unfall in die Lage kommen, wichtige Dinge des Lebens nicht mehr eigenverantwortlich und selbstbestimmend regeln zu können. In diesem Fall wird ein anderer über das »Ob« und »Wie« bzgl. Ihrer persönlichen Angelegenheiten entscheiden. Das betrifft medizinische Maßnahmen (Patientenverfügung) genauso wie Vermögensangelegenheiten (Betreuungsverfügung) oder Handlungen im geschäftlichen Bereich (Vorsorgevollmacht). Hier kann jeder für sich selbst Vorsorgen und mit einer solchen Vollmacht alles notwendige abdecken bzw. abschließen.
Unser kostenloser Finanztipp für Ihre persönliche Vollmacht im Jahr 2024:
Besteht automatische Vertretungsmöglichkeit?
Leider nein. Gültige Rechtsgeschäfte für volljährige Personen dürfen gem. §§164 ff. BGB sowie §§ 662 ff. BGB nur dann andere Personen für Sie durchführen, wenn dafür eine gültige Vollmacht vorhanden ist.
Wichtig: Ehepartner, Verwandte und Familienangehörige sind nicht zur automatischen Vertretung berechtigt.
Video zum Thema entmündigt:
https://www.youtube.com/watch?v=k1khVL9WtbU&feature=youtu.be
Die Lösung!
Geben Sie Ihre Betreuung und die Entscheidungen über Ihre Gesundheit, Ihr Vermögen und Ihre Unterbringung nicht aus der Hand. Bevollmächtigen Sie die Personen, denen Sie vertrauen!
Lassen Sie sich von kooperierenden Rechtsanwälten in Zusammenarbeit mit der JURA DIREKT einfach und sicher Betreuungsverfügungen, Patientenverfügungen, Sorgerechtsverfügungen und Vorsorgevollmachten erstellen.
So einfach und sicher geht‘s
JURA DIREKT unterstützt Sie einfach und unkompliziert:
Wir, die BSD Financial Planning GmbH, sind Kooperationspartner von JURA Direkt und für Sie ihr Ansprechpartner in Rheinmünster, Offenburg - Ortenau - bundesweit.
Somit zeigen wir Ihnen gerne die Möglichkeiten auf, welche Wünsche und Vorstellungen Sie in Ihre Vollmachten mittels der Software Prokura 2.0 von JURA DIREKT mit einfließen lassen können.
Kooperierende Rechtsanwälte übernehmen die Ausfertigung, inhaltliche Überprüfung, sowie die rechtliche Beurteilung und Bewertung Ihrer Wünsche und Vorstellungen.
Dies sind selbständige, in eigener Kanzlei tätige Rechtsanwälte.
Unser Angebot an Sie!
Kooperierende, spezialisierte Anwälte unterstützen Sie in den Bereichen:
Betreuungsverfügung
Um eine gerichtlich angeordnete Betreuung durch einen fremden Dritten zu vermeiden, kann man mit einer Betreuungsverfügung seine Interessen frühzeitig im eigenen Sinne regeln lassen. Unterbringung, Ort und Art der Versorgung werden genau geregelt und somit nicht dem Zufall überlassen.
Sie bestimmen Ihre persönliche Vertrauensperson.
Patientenverfügung
Seit 2009 sind Patientenverfügungen bindend, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sein sollten, Ihre Vorstellungen zu äußern. Die behandelnden Ärzte sind verpflichtet, sich an Ihren schriftlich geäußerten Willen zu halten, wenn es um die medizinische Versorgung und Behandlung geht. Nutzen Sie unseren Service, um Ihre Vorstellungen zu formulieren.
Setzen Sie Ihr Selbstbestimmungsrecht um.
Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht regeln Sie Ihre Angelegenheiten im Krankheitsfall beziehungsweise für den Fall, dass Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. Sie bestimmen eine Vertrauensperson, um an Ihrer Stelle die Entscheidungen zu treffen, die in Ihrem Sinne sind – und zwar in allen Lebensbereichen.
Regeln Sie die Dinge so, wie Sie es wünschen.
Video zum Thema Vorsorgevollmacht:
http://www.youtube.com/watch?v=pzrQ7Lu1XLA&feature=youtu.be&list=PLESkLWVAAiagNoFzmJJ237D2eFhHb_2eX
Unternehmervollmacht
Sie sind selbständig oder haben ein Unternehmen? Dann können Sie Ihrer Verantwortung gegenüber Ihrer Familie und Ihren Geschäftspartnern sowie Angestellten durch eine Unternehmervollmacht gerecht werden. Obwohl ca. 70% der deutschen Unternehmen sogenannte Ein-Mann-Betriebe sind, haben nur ca. zehn Prozent der Unternehmer durch Vorsorgevollmachten für den Ausfall des »Chefs« vorgesorgt.
Entscheiden Sie, wie Ihr Unternehmen weitergeführt wird. Und vor allem von wem!!!
Sorgerechtsverfügung
Leider passiert es tagtäglich, dass Menschen durch einen Unfall oder andere Unglücksfälle aus dem Leben gerissen werden. Und nicht selten befinden sich unter den Opfern auch Eltern oft noch kleiner Kinder. In einem solchen Fall stellt sich dann natürlich die Frage nach deren Verbleib, und wer nun für sie verantwortlich ist und sich um sie kümmert.
Eine Sorgerechtsverfügung gibt Ihnen die Möglichkeit, namentlich einen Vormund oder Pfleger zu bestimmen, dem Sie vertrauen. Sie können bestimmte Personen vom Erhalt des Sorgerechts ausschließen und so klar festlegen, bei wem Ihre Kinder am besten aufgehoben wären.
Was kosten all diese Vollmachten von JURA DIREKT?
Über folgenden Link erhalten Sie hierzu detaillierte Informationen:
https://lp.juradirekt.com/s/bsd-financial-planning-gmbh
Unter: a.bodemer@juradirekt.com erhalten Sie gerne Ihr persönliches und damit unverbindliches Angebot!
Sorgen Sie für das Wohl Ihrer Kinder vor.
Wünschen Sie weiterführende Informationen hierzu oder ein persönliches Informationsgespräch?!
Dann senden Sie uns doch einfach eine Mail an: a.bodemer@juradirekt.com
oder rufen Sie uns doch ganz einfach unter: 0172-7675491 bzw. senden Sie uns per SMS eine kurze Nachicht mit Ihrem Anliegen.
BSD - immer am Puls der Zeit!